Wohngemeinschaften
Gut betreut – in seniorengerechten Wohngemeinschaften
Gemeinsam mit anderen alten Menschen wohnen, das Leben teilen, gemeinsam etwas unternehmen und dabei pflegerische Unterstützung, Betreuung und Förderung rund um die Uhr. Das bedeutet Leben in einer Wohngemeinschaft. Wer sich zu Hause allein fühlt oder nicht mehr zurechtfindet, kann hier trotz körperlicher oder geistiger Einschränkungen ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen. Auch an Demenz erkrankte Menschen finden in Wohngemeinschaften ein Zuhause, in dem sie ihren Fähigkeiten entsprechend betreut und gefördert werden.
Behandlungspflege in Wohngemeinschaften
MEDI-HOME übernimmt in verschiedenen Wohngemeinschaften in Berlin-Lichterfelde die Behandlungspflege. Dazu zählen die Verabreichung von Medikamenten, die Blutzucker-Messung und Insulin-Gabe sowie regelmäßige Verbandswechsel.
Bei Interesse an einem Platz in einer Wohngemeinschaft stellt MEDI-HOME für Sie gerne den Kontakt zu einer Wohngemeinschaft her. Sprechen Sie uns an!
Pflegedienst in Lichterfelde und Lichtenrade
Ob pflegerische Unterstützung im Alter oder zur Vermeidung von Heim- oder Krankenhausaufenthalten. Ob bei Demenz oder bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes - als Pflegedienst in Lichterfelde und Lichtenrade berät und pflegt MEDI-HOME sowohl Senioren als auch körperlich, geistig oder psychisch erkrankte Menschen in ihrem gewohnten Umfeld zu Hause.
Zu unseren Leistungen zählen die hauswirtschaftliche Versorgung und die Grundpflege im Rahmen des Pflegestufensystems sowie fachpflegerische Tätigkeiten wie Verbandswechsel und Injektionen nach ärztlicher Verordnung. Darüber hinaus übernimmt MEDI-HOME die medizinisch-pflegerische Versorgung in Senioren-Wohngemeinschaften. Die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen sowohl bei pflegerischen als auch bei Fragen rund um Pflegestufen, ärztliche Verordnungen und die Kostenübernahme im Pflegefall gehört ebenfalls zu unseren Leistungen.
MEDI-HOME ist von den Krankenkassen, Pflegekassen und Bezirksämtern als Pflegedienst zugelassen. Mit den Kassen bestehen Versorgungsverträge. Unsere Arbeit basiert auf den gesetzlichen Regelungen des SGB V, hier vor allem des § 37 SGB V, des SGB XI und § 45b SBG XI sowie des SGB XII.