Beratungsleistung nach § 37 SGB XI

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause?

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein regelmäßiger, verpflichtender und kostenfreier Termin für Pflegebedürftige, die zu Hause nur Pflegegeld beziehen.

Wir helfen Ihnen mit praktischen Tips für den Alltag und bei der Auswahl und Beschaffung von Hilfsmitteln und bei der Höherstufung des Pflegegrade.

Jede zweite Beratung ist nach einer Erstberatung vor Ort auch per Video möglich.

Häufigkeit der Termine:

  • Pflegegrad 2 und 3: Einmal im halben Jahr (2 Mal jährlich).
  • Pflegegrad 4 und 5: Einmal im Vierteljahr (4 Mal jährlich).
  • Pflegegrad 1: Freiwillig, einmal im halben Jahr möglich.